Proporz

Proporz, auch Proporzwahl oder Verhältniswahl, bezeichnet in der Schweiz den bei den Nationalratswahlen geltende Wahlmechanismus. Dabei werden nicht Kandidierende direkt gewählt, sondern man wählt Listen (meist Parteien). Die zur Verfügung stehenden 200 Sitze des Nationalrates werden dann gemäss den Wähleranteilen der Listen auf die einzelnen Listen verteilt. Erhält also eine Liste beispielsweise 20% der Stimmen, so erhält die Liste 40 Sitze. Erst anschliessend werden die Sitze unter den Kandidaten, welche auf dieser Liste kandidieren, verteilt. Diejenigen Kandidaten, die innerhalb der Liste am meisten Stimmen erhalten haben, bekommen die Sitze. Der Vorteil dieses Wahlsystems gegenüber der Mehrheitswahl (Majorzwahl) ist, dass auch kleinere Parteien Einzug ins Parlament halten und politisch mitwirken können. In der Schweiz hat der Wähler zwei Möglichkeiten die vorgegeben Listen abzuändern: Kummulieren: Kummulieren bedeutet, den gleichen Namen auf der gleichen Liste zweimal aufzuschreiben. Das bedeutet, dass der kumulierte Kandidat somit zwei Stimmen erhält. Man kann dabei auch mehrere Kandidatinnen und Kandidaten kumulieren. Panaschieren: Panaschieren bedeutet, auf einer Liste einen Namen zu streichen und den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten einer anderen Liste einzusetzen. Gleichzeitiges und mehrmaliges Panaschieren und Kumulieren sind erlaubt. Schreibt man aber einen fremden Kandidaten auf die Liste, so entzieht man der Liste eine Listenstimme und schwächt die Liste. Das heisst, die Liste erhält bei der Zuteilung der Sitze auf die Listen eine Stimme weniger, dafür erhält die ursprüngliche Liste des Kandidaten eine zusätzliche Listenstimme. Bei den Schweizer Nationalratswahlen werden die Listen nicht schweizweit, sondern nach Kantonen (jeder Kanton und Halbkanton bildet einen Wahlkreis) gewählt. Das heisst, die 200 Sitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Wohnbevölkerung verteilt und jeder Kanton wählt nachher seine Sitze im Proporzwahlsystem. Jeder Kanton Wahlkreis (Kanton) hat dabei Anspruch auf mindestens einen Sitz. In den Kantonen GL, AI, OW, NW und UR ist keine Proporzwahl möglich, da diese nur je einen Volksvertreter haben. Dort wird die Majorzwahl angewendet. Auch die meisten Kantons- und Gemeindeparlamente werden durch die Proporzwahl bestimmt.